Förderung von Projektumsetzungen durch Vereine im Rahmen der Dorferneuerung Link zur Förderung

Die Aktion Dorferneuerung ermutigt die Bewohner des ländlichen Raumes, Mitverantwortung für ihren unmittelbaren Lebensraum (Dorf, Kleinregion) zu übernehmen. Grundidee der Aktion ist die aktive Beteiligung der Bevölkerung auf lokaler Ebene. Aufbauend auf gemeinsam erarbeiteten Leitbildern werden Projekte entwickelt – und dabei eine Fülle von unterschiedlichen Einzelzielen gemeinsam abgestimmt, vernetzt und ausgerichtet.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes steht das Dorf, weshalb (neben Gemeindeprojekten) auch Projekte von Dorferneuerungsvereinen unterstützt werden.

Die Aktion Dorferneuerung besteht seit 1984 und hat sich im Laufe der Jahre laufend weiterentwickelt. Ab 2004 wurde in der Dorferneuerung die Gemeinde 21 (als nö Variante der LA21) initiiert. Leistungsgegenstand bzw. Förderschwerpunkte der Aktion sind damit entsprechend breit.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land NÖ, p. A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7, Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung
Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau
+432732902510801
post.ru7krems@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderhöhe bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten

Im Zuge der Abrechnung via Rechnungsaufstellung, Vor-Ort-Kontrolle, Projekt-Checkliste, …

Rechtsgrundlage

Es gelten die Dorferneuerungs-Richtlinien 1998 sowie die Durchführungsbestimmungen dazu
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1047794