Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Förderung eines natur- und umweltverträglichen Tourismus Link zur Förderung kopieren

Förderung der Stärkung eines naturschonenden, biosphärenparkbezogenen Tourismus und der integrierten Regionalentwicklung; nach Möglichkeit unter Berücksichtigung umweltverträglicher Verkehrslösungen.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge
Ebene Reichenau 117
9565 Ebene Reichenau

Projektabnahme und Abrechnung ist vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG, LGBl. 55/1983 idgF, sowie das Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz - K-BPNG, LGBl. 124/2012 idgF, außerdem die Förderungsrichtlinien des Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011352