Förderung der Stärkung eines naturschonenden, biosphärenparkbezogenen Tourismus und der integrierten Regionalentwicklung; nach Möglichkeit unter Berücksichtigung umweltverträglicher Verkehrslösungen.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.