Die Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen aus Landesmitteln nach den Richtlinien zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen haben zum Ziel, notwendige Sozialbaumaßnahmen nach dem K-MSG im Bereich der Altenwohn- und Pflegeheime, der Zentren für psychosoziale Rehabilitation zu verwirklichen. Förderadressat: Gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Sozialhilfeverbände gemäß § 70 K-MSG, sonstige Träger als Betreiber von Altenwohn- und Pflegeheimen sowie Zentren für psychosoziale Rehabilitation.