Gefördert werden bestimmte investive und nicht-investive Maßnahmen von Regionalmuseen im Land Salzburg (förderfähige Gesamtkosten mind. € 2.500,-). Entsprechende - vollständig ausgefüllte - Förderanträge können von den Rechtsträgern der Regionalmuseen gestellt werden. Gefördert werden:
- Investive Maßnahmen in bestehenden Regionalmuseen: Ausgestaltung von Museumsräumen; Ankauf/Restaurierung von Exponaten, die dem Museumsschwerpunkt entsprechen und im Eigentum des Museums bzw. dessen Rechtsträgers sind;
- Investive Maßnahmen bei Neugründung / Umstrukturierung von Regionalmuseen, zusätzlich zu den Maßnahmen unter Punkt 1: Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen für Ausstellungserrichtung samt barrierefreier Zugänge, Depot-, Archiv-, Büroräumen, Sanitäreinrichtung, Garderobe sind im Einzelfall - in Zusammenhang mit anderen Förderschienen - zu klären;
- Nicht-investive Maßnahmen: Sonderausstellungen, museumspädagogische Angebote, Werbemaßnahmen, Herausgabe von relevanten Dokumentationen und Publikationen;
Nicht gefördert werden Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes.
Grundsätzlich beträgt die Förderung maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten (u.U. auf mehrere Jahre verteilt) nach Maßgabe des Budgets.