Förderung der Regionalmuseen Link zur Förderung

Gefördert werden bestimmte investive und nicht-investive Maßnahmen von Regionalmuseen im Land Salzburg (förderfähige Gesamtkosten mind. € 2.500,-). Entsprechende - vollständig ausgefüllte - Förderanträge können von den Rechtsträgern der Regionalmuseen gestellt werden. Gefördert werden:

  1. Investive Maßnahmen in bestehenden Regionalmuseen: Ausgestaltung von Museumsräumen; Ankauf/Restaurierung von Exponaten, die dem Museumsschwerpunkt entsprechen und im Eigentum des Museums bzw. dessen Rechtsträgers sind; Anschaffung von EDV-Ausrüstung für das Inventarisierungsprogramm;
  2. Investive Maßnahmen bei Neugründung / Umstrukturierung von Regionalmuseen, zusätzlich zu den Maßnahmen unter Punkt 1: Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen für Ausstellungserrichtung samt barrierefreier Zugänge, Depot-, Archiv-, Büroräumen, Sanitäreinrichtung, Garderobe sind im Einzelfall - in Zusammenhang mit anderen Förderschienen - zu klären;
  3. Nicht-investive Maßnahmen: Sonderausstellungen, museumspädagogische Angebote, Werbemaßnahmen, Herausgabe von relevanten Dokumentationen und Publikationen;

Nicht gefördert werden Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes.

Grundsätzlich beträgt die Förderung maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten (u.U. auf mehrere Jahre verteilt) nach Maßgabe des Budgets.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg/ Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach abgeschlossener Verwendungsprüfung.

  • Nach Beendigung des Projekts ist das Formular Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit Originalrechnungen und -belegen vorzulegen.
  • Ebenso sind Belegexemplare und bildliche Belege entsprechend der vorgelegten Rechnungen der Abrechnung beizulegen.
  • Stichprobenartige Kontrolle vor Ort (Lokalaugenschein)

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien Regionalmuseen; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018613