Sportstättenförderung Link zur Förderung kopieren

Förderung umfasst die Neuerrichtung und Sanierung von Sportinfrastruktur (Wettkampf- und Trainingsanlagen) in allen geförderten Sportarten sowie die Errichtung und Sanierung von Trend- und Multisportanlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-sport@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/sport/sportfoerderungen/sportstaettenbau/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.08.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Überprüfung der Abrechnungen
  • Begehung
  • Fertigstellungsbescheid

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Sportförderungsgesetz 2004; Bgld. Sportförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012467

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