Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten (RVM – reverse vending machine) und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden.
Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Unternehmen
- Öffentlichen Einrichtungen