Umweltförderung - Leergutrücknahmesysteme Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten (RVM – reverse vending machine) und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden.


Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstr. 9, 1090 Wien
+43 1 31 6 31 - 748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz – UFG; Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland (InvestFRL UFI 2022) idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich

Referenznummer

1066166