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Förderungen zum Thema Soziales

AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Basis- und Projektförderungen - Soziale Absicherung
Steiermark
Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Wohnunterstützung zur Verfügung. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifischen Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen zu fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Laut EU-SILC 2017 sind 16 % der in der Steiermark lebenden Personen armutsgefährdet, dies allerdings nach dem Erhalt von Sozialleistungen. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen. Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können. Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen. Unter dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden. Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Case Management
Oberösterreich
Im Rahmen des Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes unterstützen Case-Management-Organisationen bei Bedarf die hilfesuchenden Personen. Hilfsbedürftige Menschen werden durch die Bezirkshauptmannschaft (oder den Magistrat) den Case-Management-Organisationen zugewiesen. Die Case-Management-Organisationen unterstützen bei der Antragstellung für Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und erfassen die gegenwärtigen Problemlagen Hilfebedürftiger und bieten Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Umsetzung von Lösungen an. Des Weiteren wird der Zugang zu den jeweils passenden Leistungen aufgezeigt, erschlossen und nachhaltig begleitet. Im Idealfall gelingt dies mit Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, gegebenenfalls über die vorherige Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Beschäftigungsprojekte). Im Rahmen einer Nachbetreuung werden nach Bedarf Vereinbarungen mit DienstgeberInnen getroffen und die Zufriedenheit von ArbeitgeberInnen und TeilnehmerInnen kontinuierlich überprüft. Der Rahmen für diese Nachbetreuungsphase beträgt im Regelfall drei Monate. Aufgaben der Case Management Organisationen sind u.a.: Führen eines Erst- und Informationsgesprächs und Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Im Rahmen der Berufs- und Sozialanamnese werden persönliche Angaben, die bisherige schulische und berufliche Ausbildung/Tätigkeit, körperliche Einschränkungen (Mobilität), Kinder- und andre Betreuungspflichten, usw. erhoben. Mit der Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung, die von beiden Seiten unterzeichnet wird, wird eine verbindliche Grundlage für die Betreuung geschaffen. Die Zielvereinbarung und die Unterstützungsplanung werden gemeinsam von den TeilnehmerInnen und CasemanagerInnen erarbeitet und verschriftlicht. Der Betreuungsplan bzw. die Vereinbarung wird der zuständigen/zuweisenden Behörde zur Verfügung gestellt. Herstellung von Kontakten und nach Bedarf Begleitung zu ExpertInnen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Rechts- und Drogenberatung, Ämter, Behörden) Heranführen an die Anforderungen eines Erwerbsarbeitsplatzes und aneignen von gefragten Schlüsselkompetenzen
Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung
Oberösterreich
Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen in erster Linie der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen bzw. Suchtkranken. Es werden angeboten: Befristete Nachsorge (§ 17 Abs.3 Ziff.5 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Befristete, hochschwellige, abstinenzorientierte Wohnangebote für volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Personen, die entweder wohnungslos sind oder aus instabilen Wohnsituationen kommen (Akutfälle). Beratung: (§ 17 Abs.3 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Suchtberatung bietet Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Problemen und unterstützt Betroffene und Angehörige auf der Suche nach neuen Möglichkeiten im Umgang mit der Suchterkrankung. Beratung passiert sowohl suchtbegleitend als auch abstinenzorientiert. Wohnangebote: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Suchterkrankung finden Sie im Leistungsangebot 1023126-Wohnen. Mobile Nachsorge (§ 14 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Informationen zu mobilen Betreuungsangeboten für Suchtkranke finden Sie im Leistungsangebot 1022979-Mobile Betreuung und Hilfe.
Mobile Betreuung und Hilfe
Oberösterreich
Die Förderung Mobile Betreuung und Hilfe ermöglicht 1) Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in einer selbst gewählten Lebensform und stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären Einrichtung sicher. Einerseits sollen durch das Angebot "Mobile Betreuung und Hilfe" Angehörige, die Menschen mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen, entlastet werden und mehr persönlichen Freiraum erhalten. Andererseits ist es Ziel dieses Angebotes, Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen zu unterstützen und dadurch eine weitgehend autonome und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. 2) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben mit dem Ziel einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Mobile Betreuung und Hilfe bezeichnet eine Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Wohnung und damit in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wodurch eine größtmögliche autonome und eigenständige Lebensführung ermöglicht werden soll. Sie trägt zur Erhöhung des Selbstwertes und somit zu einer Steigerung der Lebensqualität bei. Als spezielles Angebot der Mobilen Betreuung und Hilfe gibt es die 3) Mobile Nachsorge als mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Psychiatrische Familienpflege
Oberösterreich
Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ bezeichnet einen betreuten Wohnplatz bei einer Gastfamilie, mit beratender Begleitung durch eine psychosoziale Einrichtung. Sie soll Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine langfristige Integration ermöglichen. Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft der Familie ist – wenn gewünscht- gegeben. Ziele der Leistungsform Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten Vollständige Integration im Gemeindeleben Erhöhung der Lebensqualität Hohes Maß an persönlicher Freiheit Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags wird Unterstützung und Begleitung benötigt. Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt und werden auch honoriert. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen. Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Versorgung und Betreuung. Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag. Nähere Informationen, insbesondere zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen, Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Soziale und sozialmedizinische Betreuungsdienste, Niederösterreich
Niederösterreich
Das Land NÖ fördert die Erbringung von sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen durch ein flächendeckendes Angebot an Diensten die Möglichkeit zu bieten, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort gepflegt und betreut zu werden und eine stationäre Versorgung möglichst lange zu vermeiden. Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste umfassen mobile Angebote der sozialen Betreuung, der Pflege und/oder der Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Betreuung der pflegebedürftigen Personen soll unterstützend und familienergänzend erfolgen. Durch ein gezieltes Case- und Caremanagement werden nach einer individuellen Bedarfsfeststellung, die notwendigen Betreuungs- und Unterstützungsdienste und Hilfsmittel organisiert. Nahtstellenmanagement (Ärzte, Angehörige, Krankenhäuser, etc.) und Beratungsleistungen bei Fragen der Wohnraumadaptierung, in Angelegenheiten des Pflegegeldes, etc. Auch therapeutische Hilfen in Form von Physiotherapie, Ergotherapie, sowie Therapien im Rahmen der Logopädie, können vom Rechtsträger nach ärztlicher Verordnung angeboten werden. Die Leistungen werden in integrierter Art und Weise von dezentral organisierten Sozialstationen angeboten. Dabei kommen multiprofessionelle Teams zum Einsatz. Die Regelbetreuung umfasst bis zu 60 Einsatzstunden pro Monat. Die Intensivbetreuung ab der 61. Einsatzstunde wird nach gesonderter Bewilligung und Festlegung des Stundenausmaßes bis maximal 120 Stunden pro Monat gefördert.
Wohnen
Oberösterreich
Die Förderungen Wohnen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft, mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe Wohnen in einem Wohnheim mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe das Kurzzeitwohnen das Übergangswohnen (als Sonderform) sollen Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, die in ihrem bisherigen Umfeld vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr leben können oder wollen und Unterstützung benötigen eine Wohn- und Betreuungsmöglichkeit bieten. Spezielle Wohnangebote für Menschen mit Suchterkrankungen ab dem Erreichen der Volljährigkeit als: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als unbefristetes Wohnangebot (Aufgrund der schwerwiegenden und zum Teil bereits chronifizierten Krankheitsbilder). Dieses Angebot entspricht der Leistungsform: Wohnen (vollbetreut) in einem Wohnheim. Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als un-/befristetes Wohnangebot mit verpflichtender Beschäftigung (im Rahmen des Wohnkonzepts) für Personen, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Dieses Angebot entspricht der Leistungsform Wohnen (teilbetreut) in Wohnungen oder Wohngemeinschaften. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich Wohnen für beeinträchtigte Personen erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.