Unterstützung bedrohter Frauen und deren Kinder (Schutzunterkünfte)
Salzburg
In den Salzburger Frauenhäusern stehen 82 Plätze für Frauen und Kinder zur Verfügung. Förderung der Personal- und Strukturkosten im Rahmen von mittelfristigen Leistungsvereinbarungen; Produktbeschreibungen; wirkungsorientierten Berichtswesen zur anteiligen Finanzierung der drei Salzburger Frauenhäuser. Zeitlich begrenzte, geschützte Unterkunft, Beratung und Unterstützung für von psychischer, physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen, die sich im Bundesland Salzburg aufhalten, samt deren Kindern. Beiträge für Migrantinnen und deren Kinder, die sich in einem der Salzburger Frauenhäuser aufhalten. Auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg wird der Förderbetrag je nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten im haushaltsrechtlichen Budget des Landes Salzburg des Referats 2/05: Frauen, Diversität, Chancengleichheit geleistet. Voraussichtliche Erhöhung gem. Mindestsicherungsgesetz wird jährlich festgesetzt.