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Förderungen zum Thema Soziales

Soziale und sozialmedizinische Betreuungsdienste, Niederösterreich
Niederösterreich
Das Land NÖ fördert die Erbringung von sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen durch ein flächendeckendes Angebot an Diensten die Möglichkeit zu bieten, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort gepflegt und betreut zu werden und eine stationäre Versorgung möglichst lange zu vermeiden. Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste umfassen mobile Angebote der sozialen Betreuung, der Pflege und/oder der Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Betreuung der pflegebedürftigen Personen soll unterstützend und familienergänzend erfolgen. Durch ein gezieltes Case- und Caremanagement werden nach einer individuellen Bedarfsfeststellung, die notwendigen Betreuungs- und Unterstützungsdienste und Hilfsmittel organisiert. Nahtstellenmanagement (Ärzte, Angehörige, Krankenhäuser, etc.) und Beratungsleistungen bei Fragen der Wohnraumadaptierung, in Angelegenheiten des Pflegegeldes, etc. Auch therapeutische Hilfen in Form von Physiotherapie, Ergotherapie, sowie Therapien im Rahmen der Logopädie, können vom Rechtsträger nach ärztlicher Verordnung angeboten werden. Die Leistungen werden in integrierter Art und Weise von dezentral organisierten Sozialstationen angeboten. Dabei kommen multiprofessionelle Teams zum Einsatz. Die Regelbetreuung umfasst bis zu 60 Einsatzstunden pro Monat. Die Intensivbetreuung ab der 61. Einsatzstunde wird nach gesonderter Bewilligung und Festlegung des Stundenausmaßes bis maximal 120 Stunden pro Monat gefördert.
Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer teilzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren, bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen muss durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich muss eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt werden. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch haben stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert zu werden, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht zu werden.