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Förderungen zum Thema Soziales

Basis- und Projektförderungen - Soziale Absicherung
Steiermark
Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Wohnunterstützung zur Verfügung. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifischen Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen zu fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Laut EU-SILC 2017 sind 16 % der in der Steiermark lebenden Personen armutsgefährdet, dies allerdings nach dem Erhalt von Sozialleistungen. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen. Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können. Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen. Unter dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden. Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Case Management
Oberösterreich
Im Rahmen des Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes unterstützen Case-Management-Organisationen bei Bedarf die hilfesuchenden Personen. Hilfsbedürftige Menschen werden durch die Bezirkshauptmannschaft (oder den Magistrat) den Case-Management-Organisationen zugewiesen. Die Case-Management-Organisationen unterstützen bei der Antragstellung für Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und erfassen die gegenwärtigen Problemlagen Hilfebedürftiger und bieten Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Umsetzung von Lösungen an. Des Weiteren wird der Zugang zu den jeweils passenden Leistungen aufgezeigt, erschlossen und nachhaltig begleitet. Im Idealfall gelingt dies mit Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, gegebenenfalls über die vorherige Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Beschäftigungsprojekte). Im Rahmen einer Nachbetreuung werden nach Bedarf Vereinbarungen mit DienstgeberInnen getroffen und die Zufriedenheit von ArbeitgeberInnen und TeilnehmerInnen kontinuierlich überprüft. Der Rahmen für diese Nachbetreuungsphase beträgt im Regelfall drei Monate. Aufgaben der Case Management Organisationen sind u.a.: Führen eines Erst- und Informationsgesprächs und Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Im Rahmen der Berufs- und Sozialanamnese werden persönliche Angaben, die bisherige schulische und berufliche Ausbildung/Tätigkeit, körperliche Einschränkungen (Mobilität), Kinder- und andre Betreuungspflichten, usw. erhoben. Mit der Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung, die von beiden Seiten unterzeichnet wird, wird eine verbindliche Grundlage für die Betreuung geschaffen. Die Zielvereinbarung und die Unterstützungsplanung werden gemeinsam von den TeilnehmerInnen und CasemanagerInnen erarbeitet und verschriftlicht. Der Betreuungsplan bzw. die Vereinbarung wird der zuständigen/zuweisenden Behörde zur Verfügung gestellt. Herstellung von Kontakten und nach Bedarf Begleitung zu ExpertInnen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Rechts- und Drogenberatung, Ämter, Behörden) Heranführen an die Anforderungen eines Erwerbsarbeitsplatzes und aneignen von gefragten Schlüsselkompetenzen
Betreute Wohngemeinschaft für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Maßnahme zur Förderung und Stabilisierung der Ressourcen bis zur Wiedererlangung der selbstständigen Lebenshaltung und Sicherung der angemessenen bzw. bestmöglichen Lebensqualität. Die Betreuung hat durch externe WohngemeinschaftsbetreuerInnen zu erfolgen, das heißt die Wohngemeinschaftsmitglieder leben alleine und werden von den BetreuerInnen zu vereinbarten Gruppen und Einzelterminen aufgesucht. Die Intensität der Betreuung ist flexibel und richtet sich nach der Selbstständigkeit und dem aktuellen Befinden der zu betreuenden Menschen. Das Leben in der Gemeinschaft muss die Beziehungsfähigkeit fördern und einer sozialen Isolation entgegenwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten, wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen zu betreuenden Menschen. Die zu betreuenden Menschen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: gesellschaftliche Reintegration Wiedererlangung von persönlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen soziales Lernen in der Kleingruppe psychosoziale Stabilisierung Verbesserung der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung der Ressourcen und Vorbereitung zur selbstständigen Wohnfähigkeit Verbesserung des psychosozialen Ist-Zustandes Isolationsprophylaxe Anregung zur Freizeitgestaltung Psychisch erkrankten Menschensoll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.