Beiträge an anerkannte und sonstige Rettungsorganisationen
Vorarlberg
In Vorarlberg tätige Rettungsorganisationen werden vom Land und den Gemeinden in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützt. Zur Förderung des Rettungswesens ist ein Fonds mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet (Rettungsfonds). Zum Aufwand des Rettungsfonds, der nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt werden kann, haben das Land 60 % und die Gemeinden 40 % beizutragen. Aus dem Rettungsfonds werden Aufwendungen von in Vorarlberg tätigen Rettungsorganisationen auf Antrag gefördert. Auszahlende Stelle ist das Amt der Vlbg. Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia).