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Förderungen zum Thema Kinderbetreuung

Förderung Gratiskindergarten
Tirol
Ziel der Förderung ist, Kindern eine entgeltfreie frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Gegenstand der Förderung sind Kosten für den Besuch einer Kindergartengruppe im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr viertes bzw. fünftes Lebensjahr vollendet haben. Nicht davon umfasst sind Kosten für die Verabreichung von Mahlzeiten oder die Teilnahme an Spezialangeboten. Einrichtungen erhalten für 5- Jährige maximal € 900,-, für 4-Jährige maximal € 450,-, die Fördersumme hängt von der Besuchsdauer des jeweiligen Kindes ab. Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 ist das Land verpflichtet, einen entgeltfreien halbtägigen Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für 5-jährige Kinder sicherzustellen. Zusätzlich erweitert das Land die Möglichkeit eines entgeltfreien Besuchs im angeführten Ausmaß auch auf 4-jährige Kinder. Fördernehmer*innen können sein: Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen Eltern, sofern das Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht Hinweis: Die Eltern müssen keinen Antrag für den Gratis-Kindergarten stellen. Es reicht, wenn die Eltern ihr Kind im Kindergarten anmelden. Der Kindergarten kümmert sich um alles Weitere. Ausnahme: Eltern, deren Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht, müssen eigens einen Antrag stellen.
Förderung von Familienorganisationen
Vorarlberg
Vorarlberger Familienorganisationen: Die Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) vertreten die Interessen von derzeit ca. 10.000 Mitgliedsfamilien. Ihre Tätigkeit umfasst die im Familienförderungsgesetz vorgesehene Mitarbeit im Vorarlberger Familienbeirat, die Information der Mitglieder durch Zeitschriften, die Durchführung von Veranstaltungen, Kinder- und Familienferienaktionen, die Führung von Ludotheken sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit wichtigen politischen Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung. Empfänger: Vorarlberger Familienorganisationen (Familienbund, Familienverband, Kinderfreunde) Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, letzter Beschluss vom 06.04.2021 Kindererholungsaktionen: Im Rahmen der Kindererholungsaktion werden ein einwöchiger und ein zweiwöchiger Turnus für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren angeboten. Die Kindererholungsaktionen werden in verschiedenen Ferienheimen mit Übernachtung durchgeführt. Hierbei obliegen dem Fachbereich Elementarpädagogik die Administration (Antragsanforderung, -prüfung und Ablage). Die Fördergelder werden jedoch aus dem Budget der Familienförderung im Fachbereich Jugend und Familie der Abt. IIa – Jugend und Familie bezahlt. Empfänger: Vorarlberger Ferienheime Voraussetzung: Antragstellung des Ferienheimes für die Landesförderung, Teilnahmebestätigung, jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch: Beitrag für Sachkosten und Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Ehe- und Familienbegleitung, Ehevorbereitung, Alleinerziehende, Verwaltung und Leitung Empfänger: Ehe- und Familienzentrum in Feldkirch Voraussetzung: jährliche Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung, Beschluss Beitrag 2021 vom 16.02.2021