Übernahme d. gesetzl. Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in pr. elem. Bildungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

  1. Diese Förderrichtlinie regelt die Gewährung von Förderungen zum Zwecke der Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen an Mitarbeiter*innen privater Trägerorganisationen, welche bereits vor dem 1.1.2003 angestellt (Abfertigung Alt) und direkt mit der Bildung und Betreuung von Kindern betraut waren.
  2. Die Gewährung von Förderungen auf Grundlage dieser Förderrichtlinie hat zum Ziel die wirtschaftliche Stabilität der Betreiber*innen von privaten elementaren Bildungsplätzen sicherzustellen und demzufolge auch die Versorgungsquote von privaten elementaren Bildungsplätzen langfristig aufrechtzuerhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10) Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
+43 1 4000-90225
foerderungen@ma10.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 17.12.2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073337

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