Das Land Tirol fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen des Budgets „Zuwendungen Bildungsmaßnahmen“ Projekte, die sich positiv auf die Bildungslandschaft Tirols auswirken. Förderung können erhalten:
1. Einrichtungen im Bildungsbereich. Dazu gehören vor allem:
- Schulen
- Kinderbetreuungseinrichtungen
- Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des privaten Rechts, soweit das Vorhaben nicht der privaten Gewinnerzielung dient.
2. Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden Tirols).
Vorrangig gefördert werden vor allem Projekte von Pflichtschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.