Förderung von familienpolitischen Projekten Link zur Förderung kopieren

Im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen werden Vorhaben gefördert, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen familien- und sozialpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen. In diesem Sinne werden Organisationen, Vereine und Initiativgruppen, welche sich in der Öffentlichkeit mit Familienfragen beschäftigen, gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Kunst, Kultur und Gesellschaft
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt
fampol@ktn.gv.at

Prüfung der eingereichten Unterlagen 

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Antragsunterlagen zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Familienreferates des Landes Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063544

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