Förderung von familienpolitischen Projekten Link zur Förderung kopieren

Im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen werden Vorhaben gefördert, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen familien- und sozialpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen. In diesem Sinne werden Organisationen, Vereine und Initiativgruppen, welche sich in der Öffentlichkeit mit Familienfragen beschäftigen, gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Kunst, Kultur und Gesellschaft
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt
fampol@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen 

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Antragsunterlagen zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Familienreferates des Landes Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063544

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