Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll.

Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden.

Die wesentlichen Zielsetzungen sind:

  • Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken.
  • Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken.
  • Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar.

Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken.
  • Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken.
  • Erziehungs- und Jugendberatung
  • MultiplikatorInnenschulung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045889