Interdisziplinäre audiologische Frühförderung und Familienbegleitung Link zur Förderung kopieren

Die interdisziplinäre audiologische Frühförderung und Familienbegleitung muss im Rahmen der Betreuung/Förderung des Kindes die Familienmitglieder einbeziehen und in ganzheitlicher Weise die Entwicklungspotenziale des hörbeeinträchtigten Kindes unter besonderer Berücksichtigung der Hör-, Sprach- und Kommunikationsfähigkeit fördern.

Ziel:

  • bestmögliche Unterstützung bei der audiologischen Versorgung
  • bestmögliche Entwicklung der Hör-, Sprach- und Kommunikationskompetenz
  • Integration des Kindes in die Gesellschaft

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029768