Unterstützung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Link zur Förderung kopieren

Die Unterstützung der Erziehung soll vor allem dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erziehung des Minderjährigen in der eigenen Familie zu verbessern. Sie umfasst eine Betreuung und Förderung des Minderjährigen sowie die Förderung der Erziehungskompetenzen der Familie.

Folgende Leistungen werden u.a angeboten:

  • therapeutisch ambulante Familienbetreuung
  • sozialpädagogische Familienbetreuung
  • Familienintensivbetreuung
  • Einzelbetreuung

Alle Leistungen können nur von anerkannten Trägern der freien Kinder und Jugendhilfe erbracht werden bzw. von qualifizierten Personen, die mit den Bezirksverwaltungsbehörden einen Werkvertrag abgeschlossen haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Magistrat der Stadt Salzburg, Abteilung Soziales, Jugendamt
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/jugendaemter_kontakt.aspx

Unterhaltspflichtige sind zum Kostenbeitrag verpflichtet. Der Kostenbeitrag wird individuell berechnet und ist abhängig von der Einkommenssituation.

Jährlicher Rechnungsabschluss des Trägers; Fachaufsicht

Rechtsgrundlage

§ 17 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029495