Die Unterstützung der Erziehung soll vor allem dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erziehung des Minderjährigen in der eigenen Familie zu verbessern. Sie umfasst eine Betreuung und Förderung des Minderjährigen sowie die Förderung der Erziehungskompetenzen der Familie.
Folgende Leistungen werden u.a angeboten:
- therapeutisch ambulante Familienbetreuung
- sozialpädagogische Familienbetreuung
- Familienintensivbetreuung
- Einzelbetreuung
Alle Leistungen können nur von anerkannten Trägern der freien Kinder und Jugendhilfe erbracht werden bzw. von qualifizierten Personen, die mit den Bezirksverwaltungsbehörden einen Werkvertrag abgeschlossen haben.