Strukturförderung Familie Link zur Förderung kopieren

Förderungen, die Einrichtungen im Familienkontext gewährt werden, um den Bestand und die laufende Tätigkeit zu sichern und zu unterstützen.

Gewährung von Förderungen zur Unterstützung der Realisierung von Maßnahmen und sonstigen Aktivitäten, die geeignet sind, im Sinne übergeordneter Zielsetzungen dazu beizutragen:

  1. ein familiengerechtes und -freundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien in ihrer Vielfalt und in allen Generationenphasen durch bedarfsgerechte Begleitstrukturen ihren eigenen Vorstellungen entsprechend bestmöglich entfalten und entwickeln können,
  2. werdende Eltern, Eltern, Großeltern, Erziehungsberechtigte und familiäre Bezugspersonen mit Erziehungs-, Betreuungs- und Begleitungsaufgaben entlang ihrer gesamten Elternschaft bzw. ihrer Begleitungsfunktion in ihrer Kompetenz zu stärken, um die individuellen Herausforderungen und Veränderungen mit denen sich Familien konfrontiert sehen, gelingend zu bewältigen,
  3. Familien, ihre aktuellen Rahmenbedingungen, Herausforderungen, Interessen und Anliegen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und Vorschläge für die Ausgestaltung bzw. Anpassung und Weiterentwicklung von familienrelevanten Strukturen an sich ändernde Gegebenheiten zu erarbeiten und umzusetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
abt06-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschlüsse

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011949

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