Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen, Non Profit-Organisationen, Privatpersonen, die Investitionen in Agrarprojekte, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kommunal- und ähnliche Einrichtungen zum Inhalt haben.
Dazu zählen auch Infrastruktureinrichtungen, die insbesondere auf eine Versorgung der Bevölkerung mit örtlichen Produkten, Wasser, Elektrizität abzielen. Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten können dann unterstützt werden, wenn sie zur Verbesserung der Lebenssituation der ärmsten Bevölkerungsschichten durch Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und den Regeln des Fairen Handels entsprechen.
Alle Förderungen müssen zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) entsprechen.
Alle Förderungen müssen Projekte unterstützen, die sich in einem Land befinden, das auf der DAC-Liste der OECD verzeichnet ist. Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit dienen der Information über entwicklungspolitische Inhalte in Österreich.
Alle Förderungen sind formell mit den entsprechenden (Online-) Formularen des Landes Tirol zu beantragen. Es wird unterschieden zwischen fünf Förderarten:
- Tiroler Schwerpunktprojekte (Internationale Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt); Fördervolumen zwischen min. 20.000 EURO und max. 100.000 EURO
- Tiroler Initiativen (Internationale Entwicklungszusammenarbeit ohne Schwerpunkt,) bis max. 20.000 EURO
- Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EIB)
- Spendenverdoppelungen (von Privatpersonen und juristischen Personen) (SPV) für Spendenbeträge von min. 1000 bis max. 4000 EURO
- Tiroler Projekte zur internationalen Humanitären Hilfe (IHH).