Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen, Non Profit-Organisationen, Privatpersonen, die Investitionen in Agrarprojekte, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kommunal- und ähnliche Einrichtungen zum Inhalt haben.

Dazu zählen auch Infrastruktureinrichtungen, die insbesondere auf eine Versorgung der Bevölkerung mit örtlichen Produkten, Wasser, Elektrizität abzielen. Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten können dann unterstützt werden, wenn sie zur Verbesserung der Lebenssituation der ärmsten Bevölkerungsschichten durch Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und den Regeln des Fairen Handels entsprechen.

Alle Förderungen müssen zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) entsprechen.

Alle Förderungen müssen Projekte unterstützen, die sich in einem Land befinden, das auf der DAC-Liste der OECD verzeichnet ist. Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit dienen der Information über entwicklungspolitische Inhalte in Österreich.

Alle Förderungen sind formell mit den entsprechenden (Online-) Formularen des Landes Tirol zu beantragen. Es wird unterschieden zwischen fünf Förderarten:

  • Tiroler Schwerpunktprojekte (Internationale Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt); Fördervolumen zwischen min. 20.000 EURO und max. 100.000 EURO
  • Tiroler Initiativen (Internationale Entwicklungszusammenarbeit ohne Schwerpunkt,) bis max. 20.000 EURO
  • Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EIB)
  • Spendenverdoppelungen (von Privatpersonen und juristischen Personen) (SPV) für Spendenbeträge von min. 1000 bis max. 4000 EURO
  • Tiroler Projekte zur internationalen Humanitären Hilfe (IHH).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen
https://www.tirol.gv.at/europa-internationales/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.06.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bericht mit Fotos über die durchgeführten Maßnahmen, woraus die zweckmäßige Verwendung der Förderung ersichtlich ist. Abrechnung über eine Einnahmen- und Ausgabenauf­stellung und Vorlage von Belegen.

Rechtsgrundlage

• Förderrichtlinie der Tiroler Landesregierung vom 01.01.2022 „Internationale Zusammenarbeit, Internationale Humanitäre Hilfe & Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“, Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020528

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