Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung
Tirol
Gefördert werden besonders berücksichtigungswürdige und zu begründende Vorhaben, welche nicht in den speziellen Förderungsrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol unterstützt werden können. Dabei können folgende Maßnahmen gefördert werden: die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen die Unternehmensgründung und -ansiedlung – insbesondere von Jungunternehmern die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Forschung, Entwicklung und Innovation Versorgung von Haushalten und Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitbandinfrastruktur den Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, die Energieeinsparung und alternative Antriebsformen die Sicherung der Nahversorgung die Beratung gewerblicher Unternehmen betriebliche Kooperationen, insbesondere von EPUs (Eine-Person-Unternehmen) die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und außerhalb des EU-Raums die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahm Förderungsnehmer können im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen und sonstige unternehmerische Organisationen sein.