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Förderungen zum Thema Behindertenhilfe

Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung
Oberösterreich
Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen in erster Linie der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen bzw. Suchtkranken. Es werden angeboten: Befristete Nachsorge (§ 17 Abs.3 Ziff.5 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Befristete, hochschwellige, abstinenzorientierte Wohnangebote für volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Personen, die entweder wohnungslos sind oder aus instabilen Wohnsituationen kommen (Akutfälle). Beratung: (§ 17 Abs.3 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Suchtberatung bietet Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Problemen und unterstützt Betroffene und Angehörige auf der Suche nach neuen Möglichkeiten im Umgang mit der Suchterkrankung. Beratung passiert sowohl suchtbegleitend als auch abstinenzorientiert. Wohnangebote: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Suchterkrankung finden Sie im Leistungsangebot 1023126-Wohnen. Mobile Nachsorge (§ 14 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Informationen zu mobilen Betreuungsangeboten für Suchtkranke finden Sie im Leistungsangebot 1022979-Mobile Betreuung und Hilfe.
Mobile Betreuung und Hilfe
Oberösterreich
Die Förderung Mobile Betreuung und Hilfe ermöglicht 1) Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in einer selbst gewählten Lebensform und stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu einer stationären Einrichtung sicher. Einerseits sollen durch das Angebot "Mobile Betreuung und Hilfe" Angehörige, die Menschen mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen, entlastet werden und mehr persönlichen Freiraum erhalten. Andererseits ist es Ziel dieses Angebotes, Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen zu unterstützen und dadurch eine weitgehend autonome und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. 2) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben mit dem Ziel einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Mobile Betreuung und Hilfe bezeichnet eine Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Wohnung und damit in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wodurch eine größtmögliche autonome und eigenständige Lebensführung ermöglicht werden soll. Sie trägt zur Erhöhung des Selbstwertes und somit zu einer Steigerung der Lebensqualität bei. Als spezielles Angebot der Mobilen Betreuung und Hilfe gibt es die 3) Mobile Nachsorge als mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.
Mobile sozialpsychiatrische Betreuung
Steiermark
Dienstleistungen der mobilen Betreuung als mobile Therapieform werden vorwiegend vor Ort, im sozialen Umfeld der zu betreuenden Personen erbracht. Dabei ist der Besuch der zu betreuenden Person in seiner/ihrer Wohnung (Hausbesuch) zentrales Element dieser Betreuungsform. Die Inhalte der mobilen Therapie, Intensität und Dauer der Betreuung werden mit den zu betreuenden Personen gesondert vereinbart (Bedarfsorientierung) und in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Diese wird in regelmäßigen Abständen mit den zu betreuenden Personen reflektiert, überprüft und bei Bedarf verlängert. So wird eine Form der Unterstützung ermöglicht, die sich in Inhalt, Intensität und Dauer immer wieder dynamisch den jeweiligen Umständen und dem persönlichen Bedarf der zu betreuenden Menschen anpasst. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung in Form von mobiler sozialpsychiatrischer therapeutischer Hilfe und Begleitung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben in einer selbst gewählten und vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich soll die Erhaltung bereits bestehenden Wohnraums und somit bereits bestehender sozialer Kontakte und Beziehungen ermöglicht werden bzw. für Personen, die in Anstalten oder Heimen untergebracht waren, diese Lebensform ermöglicht werden. Durch die (Re)Integration in den Lebensalltag, einer Verringerung von Fremdbestimmung zugunsten einer Erhöhung der Autonomie der Betroffenen, wird durch die Bereitstellung bedarfsorientierter Hilfsangebote im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, eine Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens angestrebt. Dadurch soll das Ziel einer Reduktion von stationären Aufenthalten bzw. der „Unterbringung“ von psychisch erkrankten Personen in vollzeitbetreuten Einrichtungen erreicht werden.