Wohnen mit und ohne Tagesstrukur in Einrichtungen der Chancengleichheit Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 13 Abs. 1 Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) fördert das Land verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung mit und ohne Tagesstruktur / Assistenz. Insbesondere sind dies Förderungen in vollzeitbetreuten Wohnformen, teilzeitbetreuten Wohnformen, außenbetreuten Wohnformen und Wohnverbundsysteme mit oder ohne Tagesstruktur sowie die mobile Wohnbegleitung. 

Die Einrichtungen müssen nach dem Kärntner Heimgesetz (K-HG) bewilligt sein und über einen aufrechten Leistungsvertrag mit dem Land Kärnten verfügen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31002
abt01.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Zahlungen erfolgen an die Träger der Einrichtungen im Rahmen der Direktverrechnung (Zahlung an Intermediäre). 

Die Wohnversorgten haben einen Kostenbeitrag aus dem Einkommen und dem Pflegegeld zu leisten. 

Rechnungskontrolle. Fachaufsichten.

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 1 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Menschen mit Behinderung können im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse selbstbestimmt wohnen.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020353

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