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Förderungen zum Thema Wirtschaft, Wirtschaftspolitik

ARF - Breitband Austria 2030
Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u. a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert.“ Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Breitband Austria 2030
Österreich
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt. Förderungsprogramme: "Access" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "OpenNet" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. "Connect" als Infrastrukturförderung strebt die Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen in Bereichen mit besonderem sozioökonomischen Schwerpunkt im gesamten Bundesgebiet an. "GigaApp" als Anwendungsförderung ergänzt die Infrastrukturförderungen um die Förderung neuartiger mobiler und stationärer Anwendungen, die die Gigabit-Gesellschaft prägen werden. Ziel ist die vorwettbewerbliche Entwicklung von innovativen, beispielhaften, regionalen Anwendungen und Diensten auf Basis von Gigabit-fähigen Netzen. Die Programmlinien Access und OpenNet waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der EK mit 21. März 2022 zu State Aid SA. 63172 abgeschlossen wurde. Die Förderungen zur Programmlinie Connect sind als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts anzusehen. Sie erfüllen als De-minimis-Beihilfen jedoch nicht alle Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV und sind daher von der Anmeldepflicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV ausgenommen. Die Förderungen zur Programmlinie GigaApp sind auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr.651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet. Die Programmlinien Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 werden mit 891,3 Mio. Euro aus der Recovery and Resilience Facility im Rahmen von NextGenerationEU finanziert. Darüber hinaus werden alle vier Programmlinien der Initiative Breitband Austria 2030 mit zusätzliche Mittel in der Höhe von 389,6 Mio. Euro aus dem BFG/BFRG finanziert. Weitere Informationen finden Sie unter: Breitband2030
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise: Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.