Zuschüsse an Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c TROG 2022
Tirol
Das Land Tirol gewährt Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, idgF, Zuschüsse für den Erwerb von Grundstücken, für infrastrukturelle Vorhaben, für Maßnahmen zum Zweck der Sanierung oder Revitalisierung gewachsener Ortskerne und für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach § 14 Abs. 2 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 55/1991, idgF.