ORF-Gesetz - Kompensation des ORF-Vorsteuerabzuges und RSO Link zur Förderung kopieren

Nach dem neuen ORF-Gesetz erhält der ORF jährlich eine finanzielle Kompensation für den entfallenden Vorsteuerabzug, deren Höhe anhand der tatsächlich angefallenen Vorsteuer bemessen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt für Großbetriebe
Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
https://www.bmf.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 31 ORF-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

80 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen - mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz - sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts.

Referenznummer

1070218