ORF-Gesetz - Kompensation des ORF-Vorsteuerabzuges und RSO Link zur Förderung kopieren

Nach dem neuen ORF-Gesetz erhält der ORF jährlich eine finanzielle Kompensation für den entfallenden Vorsteuerabzug, deren Höhe anhand der tatsächlich angefallenen Vorsteuer bemessen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt für Großbetriebe
Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
https://www.bmf.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 31 ORF-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

80 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch Maßnahmen im Bereich Telekommunikation, Post und Medien. Sicherstellung einer resilienten, flächendeckenden und leistungsfähigen sowie festen und mobilen Kommunikationsinfrastruktur und Versorgung mit Postdienstleistungen sowie Unterstützung des digitalen Transformationsprozesses im Medienbereich und des Qualitäts-Journalismus

Referenznummer

1070218

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