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Förderungen zum Thema Land-, Forstwirtschaft

Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
Investitionen in die Entwicklung v. Waldgebieten & Verbesserung der Lebensfähigkeit v. Wäldern (M08)
Österreich
Die Maßnahme M08 - „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern“ umfasst 7 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die nachhaltige und ressourceneffiziente Planung und Bewirtschaftung der österreichischen Waldflächen und der damit einhergehende Schutz der Öffentlichkeit vor Naturgefahren, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität von Waldökosystemen, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sichergestellt werden soll. Darüber hinaus leistet die Maßnahme einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Auswirkungen. Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar: Aufforstung und Anlage von Wäldern (VHA 8.1.1) Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (VHA 8.4.1) Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1) Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2) Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm (VHA 8.5.3) Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (VHA 8.6.1) Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (VHA 8.6.2)