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Förderungen zum Thema Land-, Forstwirtschaft

Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds
Oberösterreich
Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen: Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen. Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...) Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen. Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).
Förderung von forstlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes
Salzburg
8.1 Waldbau und Forstschutz (De-minimis-Beihilfe) 8.1.1 Fördergegenstände FG 8-1-1: Wiederaufbau des forstlichen Potentials mit Hilfe von Aufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen mit standortsgemäßen Baumarten. Die Baumartenmischung ist dabei jeweils der natürlichen Waldgesellschaft anzugleichen. FG 8-1-2: Umbau, Ergänzung von Naturverjüngung und Unterbau von gefährdeten Waldbeständen mit dafür geeigneten Baumarten zur Sicherung eines kontinuierlichen und widerstandsfähigen Waldbestandes und /oder zur Verhinderung des Entstehens von Großkahlflächen. FG 8-1-3: Technische Begleitmaßnahmen im Schutzwald (S3 laut WEP) FG 8-1-4: Waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder insbesondere zur Erhaltung der Waldfunktionen im Schutzwald (Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung, Seilkranbringung zur Einleitung der Naturverjüngung) FG 8-1-5: Investitionen in Forstschutzmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Schäden wie z. B. Bekämpfungsmaßnahmen) FG 8-1-6: Monitoring bei gefahrdrohender Massenvermehrung von Sekundärschädlingen (Insekten, Pilzen, etc.) 8.2 Forsttechnische Maßnahmen (De-minimis-Beihilfe) 8.2.1 Fördergegenstände FG 8-2-1: Pflegesteige zur Erschließung von mind. 10 ha Schutzwaldfläche (S3 laut WEP) FG 8-2-2: Verdichtung der Forstaufschließung als arbeitstechnische Voraussetzung für Waldverbesserungs- und Pflegemaßnahmen (Errichtung von Forststraßen) FG 8-2-3: Umbau von Forststraßen auf den Stand der Technik 8.3 Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit (De-minimis-Beihilfe) 8.3.1 Fördergegenstände FG 8-3-1: Beschaffung, Produktion, Herausgabe und Verteilung von Druckschriften, Broschüren, Prospekten, Flugblättern etc. durch Dritte FG 8-3-2: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Waldbesitzerversammlungen, Waldbegehungen, Seminaren, Vorträgen, Symposien, Lehrfahrten u.Ä. durch Dritte FG 8-3-3: Organisation und Durchführung von Projekten, die der Bewusstseinsbildung für den Wald und seiner Wirkungen dienen (z. B. waldkulturelle Veranstaltungen, Preise und Prämien für besondere Leistungen etc.)
Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Salzburg
Das Land Salzburg fördert: Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …). Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln. Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen. Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig) Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte