Zuwendungen an die Landarbeiterkammer und an die Landwirtschaftskammer Link zur Förderung kopieren

Die Kammern erhalten vom Land jährliche Zuwendungen für gesetzlich übertragene Aufgaben, für Aufgaben von Sonderrichtlinien des Bundes, für Aufgaben aufgrund von Durchführungsbestimmungen des Landes, für Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, für Beratung von in diesen tätigen Personen, für Abwicklung sonstiger näher bestimmter Aufgaben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz-Ragnitz
0316 / 877 - 6908
abteilung10@stmk.gv.at
https://www.agrar.steiermark.at/

Rechtsgrundlage

Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungs- und Kammeraufwandsgesetz (StLWFöKaG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076298

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