Zuwendungen an die Landarbeiterkammer und an die Landwirtschaftskammer Link zur Förderung kopieren

Die Kammern erhalten vom Land jährliche Zuwendungen für gesetzlich übertragene Aufgaben, für Aufgaben von Sonderrichtlinien des Bundes, für Aufgaben aufgrund von Durchführungsbestimmungen des Landes, für Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, für Beratung von in diesen tätigen Personen, für Abwicklung sonstiger näher bestimmter Aufgaben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz-Ragnitz
0316 / 877 - 6908
abteilung10@stmk.gv.at
https://www.agrar.steiermark.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungs- und Kammeraufwandsgesetz (StLWFöKaG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076298

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