Förderung von Dienstleistungen und Maßnahmen im Öffentlichen Verkehr Link zur Förderung kopieren

Es werden Dienstleistungen und Maßnahmen gefördert, die zum Ausbau/Förderung/Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs, (ZB Angebotsverbesserungen im Linienverkehr, Mikro-ÖV) dienen.

Förderadressaten: Gemeinden, Gemeindeverbände

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527 5010 Salzburg
+4366280424569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/20612

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle erfolgt durch Prüfung auf Einhaltung der Förderbedingungen.

Rechtsgrundlage

- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg - Sonderrichtlinie Mikro-ÖV
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073774

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