Förderung von Dienstleistungen und Maßnahmen im Öffentlichen Verkehr Link zur Förderung kopieren

Es werden Dienstleistungen und Maßnahmen gefördert, die zum Ausbau/Förderung/Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs, (ZB Angebotsverbesserungen im Linienverkehr, Mikro-ÖV) dienen.

Förderadressaten: Gemeinden, Gemeindeverbände

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527 5010 Salzburg
+4366280424569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/20612

Die Leistungskontrolle erfolgt durch Prüfung auf Einhaltung der Förderbedingungen.

Rechtsgrundlage

- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg - Sonderrichtlinie Mikro-ÖV
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073774

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