Breitbandförderung für Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitband-Internet ist für Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor und ein wichtiges Qualitätskriterium. Ziel der Richtlinie ist es, Gemeinden in allen Regionen des Landes bei der Errichtung einer hochwertigen Breitband-Infrastruktur zu unterstützen.

Förderwerber sind Vorarlberger Gemeinden, Kooperationen von Vorarlberger Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften oder Vorarlberger Gemeindeverbände.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Landesförderung besteht in einem verlorenen Zuschuss in Höhe von 50 % der förderbaren Investitionskosten.

Die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten beträgt € 3.000,-, die Obergrenze des förderbaren Investitionsvolumens beträgt € 200.000,-. 

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Breitbandförderung für Gemeinden"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Referenznummer

1069376