Breitbandförderung für Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitband-Internet ist für Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor und ein wichtiges Qualitätskriterium. Ziel der Richtlinie ist es, Gemeinden in allen Regionen des Landes bei der Errichtung einer hochwertigen Breitband-Infrastruktur zu unterstützen.

Förderwerber sind Vorarlberger Gemeinden, Kooperationen von Vorarlberger Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften oder Vorarlberger Gemeindeverbände.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Die Landesförderung besteht in einem verlorenen Zuschuss in Höhe von 50 % der förderbaren Investitionskosten.

Die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten beträgt € 3.000,-, die Obergrenze des förderbaren Investitionsvolumens beträgt € 200.000,-. 

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Breitbandförderung für Gemeinden"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Referenznummer

1069376