Die zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds. Dem entsprechend ist die Verwirklichung einer der folgenden Zwecke Voraussetzung für die Leistungszuerkennung (§ 131a Abs. 6 iVm Abs. 4 lit. a bis c Kraftfahrgesetz 1967):
a) die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
b) die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
c) vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
Unter Einhaltung der jeweiligen Richtlinen:
- allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburgs: LINK
- Richtlinie für die Förderung von mobilen Tempoanzeigen (für Gemeinden): LINK
- Richtlinie Salzurger Verkehrssicherheitsfonds: LINK
Einzureichen sind ein Förderungsansuchen und eine Projektbeschreibung.
Siehe Link
Das Antragsformular kann auch in Papierform beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6 - Infrastruktur und Verkehr unter +43 662 8042 4209 angefordert werden.