Förderung der Verkehrssicherheit Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden z.B. Verkehrssicherheitsaktionen und -kampagnen, Studien und Beiträge zu Verkehrsverhalten, Verkehrsbeeinflussung und Unfallforschung.

Förderadressaten: Gemeinden, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042 4569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/206/referat-6-12-%C3%B6ffentlicher-verkehr-und-verkehrsplanung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 17.12.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage des Projektberichts.

Der Abschlussbericht wird hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel geprüft.

Rechtsgrundlage

§ 131a Kraftfahrgesetz 1967, BGBL. Nr. 267/1967 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016179

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