Förderung der Verkehrssicherheit Link zur Förderung

Gefördert werden Verkehrssicherheitsaktionen und -kampagnen, Studien und Beiträge zu Verkehrsverhalten, Verkehrsbeeinflussung und Unfallforschung. Förderadressaten sind Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen, die sich mit dem Thema Verkehrssicherheit beschäftigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/12-Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042 4569
mobil@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/206/referat-6-12-%C3%B6ffentlicher-verkehr-und-verkehrsplanung

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage des Projektberichts.

Der Abschlussbericht wird hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel geprüft.

Rechtsgrundlage

§ 131a Kraftfahrgesetz 1967, BGBL. Nr. 267/1967 idgF und Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016179