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Zuschüsse zu Investitionen in Lehrwerkstätten, lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen; Zuschüsse zum Betrieb von Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen sowie Zuschüsse bei Entsendung zur zwischenbetrieblichen Lehrausbildung in Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, Arbeitsmarkt und Wohnbau, Sachgebiet Arbeitsmarkt- ZWIST Kärnten https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=123
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein.
Diese Voraussetzungen werden von der Wirtschaftskammer Kärnten, der Arbeiterkammer Kärnten und dem Amt der Kärntner Landesregierung, bei Anträgen für Zuschüsse zu Investitionen sowie der allgemeinen Anerkennung als förderungsfähige Einrichtung überprüft.