Lehrwerkstättenförderung - Förderung für die Errichtung und den Betrieb von Lehrwerkstätten Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse zu Investitionen in Lehrwerkstätten, lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen; Zuschüsse zum Betrieb von Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen sowie Zuschüsse bei Entsendung zur zwischenbetrieblichen Lehrausbildung in Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, Arbeitsmarkt und Wohnbau, Sachgebiet Arbeitsmarkt- ZWIST Kärnten
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11

Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein.

Diese Voraussetzungen werden von der Wirtschaftskammer Kärnten, der Arbeiterkammer Kärnten und dem Amt der Kärntner Landesregierung, bei Anträgen für Zuschüsse zu Investitionen sowie der allgemeinen Anerkennung als förderungsfähige Einrichtung überprüft.

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF sowie Richtlinie der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025691