Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Tirol
Ziel der Förderung ist die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung eingesetzt sind. (Siehe § 2 Abs. 24 iVm § 45b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung) FördernehmerInnen können sein: Gemeinden oder Gemeindeverbände, natürliche oder juristische Personen gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts.