Förderung an Gemeinden zu den Fahrtkosten von Kindern in Kindergartengruppen Link zur Förderung kopieren

Das Land als Träger von Privatrechten gewährt den Gemeinden Förderungen zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten, die für die Beförderung der in ihrem Gemeindegebiet wohnenden Kinder zu und von Kindergartengruppen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anfallen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa - Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574/511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 41 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1071885

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