Förderung an Gemeinden zu den Fahrtkosten von Kindern in Kindergartengruppen Link zur Förderung kopieren

Das Land als Träger von Privatrechten gewährt den Gemeinden Förderungen zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten, die für die Beförderung der in ihrem Gemeindegebiet wohnenden Kinder zu und von Kindergartengruppen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anfallen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa - Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574/511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Die Höhe der Förderung beträgt - je nach Finanzkraftquote - zwischen 30% und 60% der Bemessungsgrundlage. Der von der Gemeinde im vergangenen Betreuungsjahr für diesen Zweck bezahlte finanzielle Aufwand bildet die Bemessungsgrundlage

Rechtsgrundlage

§ 41 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,11 Mio. Euro

Referenznummer

1071885

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