Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung
Tirol
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagsessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung eingesetzt sind (§ 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung). Fördernehmer/innen können sein: Gemeinden oder Gemeindeverbände, natürliche oder juristische Personen, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts