Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung Link zur Förderung

  • Ziel der Förderung ist die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
  • Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung eingesetzt sind. (Siehe § 2 Abs. 24 iVm § 45b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung)
  • FördernehmerInnen können sein:
    • Gemeinden oder Gemeindeverbände,
    • natürliche oder juristische Personen
    • gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
    • Körperschaften öffentlichen Rechts.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung und Rahmenrichtlinie Elementarbildung, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060185