Frühe Sprachförderung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sind in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen von Beginn an, insbesondere aber in den letzten beiden Kindergartenjahren so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Schule die sprachlichen Kompetenzen in der Bildungssprache Deutsch möglichst beherrschen.  

Die professionelle zweisprachige elementare Bildung und Betreuung wird durch das Angebot der beiden Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch geleistet. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Kinderschutz
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032069

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